Rechtsprechung
AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nutzungsentschädigung bei Nichtnutzbarkeit von Garten und Terrasse einer Eigentumswohnung?
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
- AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 1002
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
Der Große Senat des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen hat im grundlegenden Beschluss vom 09.07.1986, Az. GSZ 1/86 , BGHZ 98, 212 ff., auf welchen sich die Kläger berufen, entschieden, dass über die Fälle der Eigennutzung eines Kraftfahrzeugs hinaus jedenfalls bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen ist, wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, der zeitweise Verlust ihrer Möglichkeit zum eigenen Gebrauch infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum, bereits ein ersatzfähiger Vermögensschaden sein kann, sofern der Eigentümer die Sache in der Zeit ihres Ausfalls entsprechend genutzt hätte. - BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff. [BGH 05.03.1993 - V ZR 87/91] ; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris). - BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage
Auszug aus AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
In einer Garage sieht der Eigentümer bzw. Halter eines Kraftfahrzeugs in erster Linie eine jeder Zeit verfügbare und sichere, vor Diebstahl oder Beschädigung schützende Abstellmöglichkeit, welche die Nutzung des Kraftfahrzeugs und damit deren wirtschaftlichen Wert gewährleistet, vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1985, Az. VII ZR 292/84 - BGHZ 96, 124 ff. Anders liegt es bei einer Terrasse und einem Garten an einer Eigentumswohnung. - OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff. [BGH 05.03.1993 - V ZR 87/91] ; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris). - OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von …
Auszug aus AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff. [BGH 05.03.1993 - V ZR 87/91] ; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).
Rechtsprechung
AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entschädigung bei Nutzungsausfall von Terrasse und Garten? Nein! (IBR 2007, 1318)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 09.07.2007 - 22 C 633/07
- AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1781
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Der Große Senat des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen hat im grundlegenden Beschluss vom 09.07.1986, Az. GSZ 1/86, BGHZ 98, 212 ff., auf welchen sich die Kläger berufen, entschieden, dass über die Fälle der Eigennutzung eines Kraftfahrzeugs hinaus jedenfalls bei Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Eigentümers derart angewiesen ist, wie auf das von ihm selbst bewohnte Haus, der zeitweise Verlust ihrer Möglichkeit zum eigenen Gebrauch infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum, bereits ein ersatzfähiger Vermögensschaden sein kann, sofern der Eigentümer die Sache in der Zeit ihres Ausfalls entsprechend genutzt hätte. - BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff.; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris). - BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84
Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage
Auszug aus AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
In einer Garage sieht der Eigentümer bzw. Halter eines Kraftfahrzeugs in erster Linie eine jeder Zeit verfügbare und sichere, vor Diebstahl oder Beschädigung schützende Abstellmöglichkeit, welche die Nutzung des Kraftfahrzeugs und damit deren wirtschaftlichen Wert gewährleistet, vgl. BGH, Urteil vom 10.10.1985, Az. VII ZR 292/84 - BGHZ 96, 124 ff. Anders liegt es bei einer Terrasse und einem Garten an einer Eigentumswohnung. - OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04
Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte
Auszug aus AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff.; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris). - OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von …
Auszug aus AG Nürnberg, 30.07.2007 - 22 C 633/07
Weil es bei einer Terrasse und einem Garten einer Eigentumswohnung an der Typizität des Angewiesenseins fehlt, schließt die überwiegende Zahl der Gerichte eine Erstreckung der Nutzungsausfallentschädigung für die Güter Terrasse und Garten von vornherein aus, vgl. BGH, NJW 1993, 1793 ff.; OLG Hamm, BauR 2006, 113 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2001 - Az. 14 U 153/00 - juris).